Vor Beginn des Angelns ist das Datum einzutragen. Sämtliche Eintragungen sind mit einem Kugelschreiber durchzuführen. Der Angler übt die Fischerei auf eigene Gefahr aus und haftet für Schäden, welche von ihm selbst verursacht worden sind. Beim Angeln ist größtmögliche Rücksicht auf Fauna und Flora zu nehmen Erlaubt ist das Fischen in der Zeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang. Es gelten die täglichen Zeiten aus der Badischen Zeitung. Ausgabe Lörrach www. Badische - Zeitung. de Es darf nur mit der künstlichen Fliege und sportlichem Gerät bestehend aus Fliegenrute, Fliegenschnur, Fliegenvorfach und nur einer Fliege geangelt werden.Erlaubt ist auch das Fischen mit eigenschweren Nassfliegen, Nymphen und Streamern. Nicht erlaubt ist das Fischen mit Jighaken, Brot und Boilie - Fliegenmustern. Um die Fische weitgehend zu schonen, wird nur widerhakenlos, bzw. mit angedrücktem Widerhaken, und mit einer max. Hakengröße von 8 (siehe Skala) geangelt. Als Sichthilfen bei schwierigen Wasserverhältnissen kann ein farbiger Wollfaden, der nicht verschiebbar ist, zwischen Flugschnur und Vorfach eingebunden werden. Zum Schutz von Fauna und Flora ist das Waten im vernünftigen Rahmen bis hüfthoch erlaubt. Das Durchqueren der Wiese sollte dabei vermieden werden
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