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Bestimmungen für Jahreskarten und Tageskarten - Angler ab 2008

  • Vor Beginn des Angelns ist das Datum einzutragen. Sämtliche Eintragungen sind mit einem Kugelschreiber durchzuführen.
  • Der Angler übt die Fischerei auf eigene Gefahr aus und haftet für Schäden, welche von ihm selbst verursacht worden sind.
  • Beim Angeln ist größtmögliche Rücksicht auf Fauna und Flora zu nehmen.
  • Erlaubt ist das Fischen in der Zeit von 1 Stunde vor bis eine Stunde nach Sonnenuntergang. Es gelten die täglichen Zeiten aus der Badischen Zeitung. Ausgabe Lörrach www. Badische - Zeitung. de
  • Es darf nur mit der künstlichen Fliege und sportlichem Gerät bestehend aus Fliegenrute, Fliegenschnur, Fliegenvorfach und nur einer Fliege geangelt werden.Erlaubt ist auch das Fischen mit eigenschweren Nassfliegen, Nymphen und Streamern.
  • Nicht erlaubt ist das Fischen mit Jighaken, Brot und Boilie - Fliegenmustern.
  • Um die Fische weitgehend zu schonen, wird nur widerhakenlos,
    bzw. mit angedrücktem Widerhaken, und mit einer max. Hakengröße von 8 (siehe Skala) geangelt.
  • Als Sichthilfen bei schwierigen Wasserverhältnissen kann ein farbiger Wollfaden,
    der nicht verschiebbar ist, zwischen Flugschnur und Vorfach eingebunden werden.
  • Zum Schutz von Fauna und Flora ist das Waten im vernünftigen Rahmen bis hüfthoch erlaubt. Das Durchqueren der Wiese sollte dabei vermieden werden.
  • Im Monat April dürfen zum Schutz von Laichplätzen ausgewiesene Schonstrecken nicht bewatet und befischt werden.
  • Grundsätzlich müssen gefangene maßige Fische entnommen werden.
  • Es ist verboten, gefangene Fische zu verkaufen.
  • Eingeweide sind mit zu nehmen.
  • Die beigefügte Statistik ist wie folgt auszufüllen:
  • Sobald ein maßiger Fisch entnommen wird, muss dieser in die Statistik zum Datum mit folgenden Angaben eingetragen werden: Art des Fisches, Gewicht des Fisches,
  • Fangort des Fisches: Z  für Zell, A  für Atzenbach, M  für Mambach.
    Diese Eintragungen müssen vor dem Weiterangeln erfolgen.
  • Höchstfang:             pro Tag  =  5 Forellen    Höchstfang pro Jahr   = 90 Forellen
    Tageskartenangler:   pro Tag =   3 Forellen      
  • Bei Kontrollen sind nach Aufforderung außer den Angelpapieren auch das Gerät und der Fang, die Taschen und andere Aufbewahrungsmöglichkeiten etc. vorzuzeigen.
  • Wer gegen obige Bestimmungen verstößt, verliert jegliche Angelberechtigung vom Verein und hat für die Zukunft keinen Anspruch auf eine Angelkarte in den Gewässern des Vereines. Die Angelberechtigung wird sofort entzogen.
  • Schonzeit :   1.Oktober bis 31.März
  • Mindestmaß:  26 cm
  • Außerdem sind die Hinweise der Merkblätter zu beachten.

    Besondere Bestimmungen für Tageskarten
    Für die zu reservierenden Reviere „ Große Wiese „ und „ Angenbach „ können sie Tageskartenwünsche von Anfang Januar bis Mitte März an unseren Gewässerwart bekanntgeben. Wir sind bemüht auf Tageskarten möglichst viele Mitglieder des Anglervereines fischen zu lassen.
    Die Aufteilung in Karten für Mitglieder und Gästekarten  erfolgt bis Ende März. Weiteres weisen wir darauf hin, das nur so viele Tageskarten reservieren sollen, die Sie sicher auch einlösen werden.
    Reservierte Tageskarten sind im voraus zu bezahlen.

                                                                                              
    Die Vorstandschaft des Anglerverein Zell/Atzenbach e.V
    .

Bestimmungen Jahres u. Tageskarten zum Ausdrucken

 

 

7 Punkte für
verantwortungsbewusstes Fischen

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Merkblatt_2007Wiese
zum Ausdrucken

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