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Fischereiprüfung,  wie geht das?

Wege zur Fischerei

Der Weg zum Angeln führt entweder über den Fischereischein oder für Kinder und Jugendliche vom 10. bis zum 16. Lebensjahr über den
Jugend-Fischereischein.
Gegen Vorlage des Prüfungszeugnisses kann der Fischereischein bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Dieser ist dann für 5 Jahre gültig. Wenn auch das bewerkstelligt wurde, kann dann für das jeweilige Gewässer eine Fangerlaubnis erworben werden. So sind die Gesetze in Deutschland.

Die Staatliche Fischerprüfung

Wer in Baden-Württemberg oder in anderen Bundesländern die Angelfischerei ausüben will, muss einen Fischereischein besitzen.
Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines in Baden-Württemberg ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Pflichtvorbereitungslehrgang und die erfolgreiche Ablegung der
Sachkundeprüfung (= Fischerprüfung).

Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, können in Baden-Württemberg auf Antrag bei der Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft einen Jugendfischereischein erhalten (Gebühr 5 Euro).
Dieser gilt jeweils ein Jahr und berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines mindestens achtzehn Jahre alten Inhabers eines Fischereischeines.
Jugendliche müssen also keine Fischerprüfung ablegen.

Den Jugendlichen wird dringend empfohlen, die Fischerprüfung erst ab dem 14. Lebensjahr abzulegen

Jugend_smol1

Die Vorbereitungslehrgänge 2022 in Schluchsee als Pdf-Datei zum ausdrucken


Fischerverein Schwörstadt e.V
Sendbachstr 1
79739 Schwörstadt
Lehrgangsleiter: Bernhard Fehlow

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Vorbereitungslehrgang
Schluchsee

Vorbereitungslehrgang Schwörstadt Teil1

Vorbereitungslehrgang Schwörstadt Teil2

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