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Fischereiprüfung    Wie geht das?

Der Weg zum Angeln führt entweder über den Fischereischein oder für Kinder und Jugendliche vom 10. bis zum 16. Lebensjahr über den Jugend-Fischereischein. Gegen Vorlage des Prüfungszeugnisses kann der Fischereischein bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Dieser ist dann für 5 Jahre gültig. Wenn auch das bewerkstelligt wurde, kann dann für das jeweilige Gewässer eine Fangerlaubnis erworben werden.
So sind die Gesetze in Deutschland.

Die Staatliche Fischerprüfung

Wer in Baden-Württemberg oder in anderen Bundesländern die Angelfischerei ausüben will, muss einen Fischereischein besitzen.
Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines in Baden-Württemberg ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Pflichtvorbereitungslehrgang und die erfolgreiche Ablegung der
Sachkundeprüfung (= Fischerprüfung).

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Jugendliche,
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AV-Zell im Wiesental

die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, können in Baden-Württemberg auf Antrag bei der Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft einen Jugendfischereischein erhalten (Gebühr 5 Euro).
Dieser gilt jeweils ein Jahr und berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines mindestens achtzehn Jahre alten Inhabers eines Fischereischeines.
Jugendliche müssen also keine Fischerprüfung ablegen.

Den Jugendlichen wird dringend empfohlen, die Fischerprüfung erst ab dem
14. Lebensjahr abzulegen

 


 

 

Vorbereitungslehrgänge zur Fischerprüfung

 

Landesfischereiverband Baden e.V.

Vorbereitungslehrgang in:Schluchsee     Fischerverein AKS Schluchsee
Lehrgangsleiter:Bernhard Fehlow

      Terminplan 2012Kompaktkurs

Fr 21.09.1219.00 – 22.00Einführung und allgemeine Fischkunde
Sa 22.09.12        - 13.00 – 21.00 Allgemeine und spezielle Fischkunde Gewässerökologie

Fr12.10.12           19.00 – 22.00Gerätekunde - Theorie
Sa13.10.12          10.00 – 14.00 Praktischer Teil Fanggeräte, Gebrauch
                         15.00 – 19.00 Versorgen u. Verwerten, Gewässerökologie

Fr27.10.12          19.00 – 22.00Gewässerökologie / Fischkrankheiten
Sa28.10.12         13.00 – 21.00Gesetzeskunde, Gewässerökologie
                         Tierschutz in der Fischerei

Ersatzstunden     Freitag  09.11.12        von 18.00 - 22.00 Uhr

 Prüfung  16.11.2012

Für die Zulassung der staatlichen Fischerprüfung sind 30 Pflichtstunden erforderlich

Bernhard Fehlow
Tel. 07623 62706
Handy 01714414744






LANDESFISCHEREIVERBAND Baden e.V.

Vorbereitungslehrgang in:  Schwörstadt Fischerverein Schwörstadt e.V.
Lehrgangsleiter:               Bernhard Fehlow

Terminplan 2012


Mo17.09.1218.00 - 21.15  Uhr Einführung und allgemeine Fischkunde
Mi19.09.1219.00 - 21.15  Uhr Allgemeine Fischkunde
Mo24.09.1219.00 - 21.15  Uhr Allgemeine und spezielle Fischkunde
Do27.09.1218.00 - 21.15  Uhr Spezielle Fischkunde u. Gewässerökologie
Di02.10.1219.00 - 21.15  Uhr Gewässerökologie
Di09.10.1218.00 - 21.15  Uhr Gewässerökologie und Fischkrankheiten
Di16.10.1218.00 - 21.15  Uhr Gerätekunde
Sa20.10.1212.00 - 17.00  Uhr  Praktischer Teil Gerätekunde / Versorgen, Verwerten gefangener Fische
Di23.10.1219.00 - 21.15  Uhr Gewässerökologie
Do25.10.1218.00 –21.15 Uhr Gesetzeskunde
Mi31.10.1219.00 - 21.15  Uhr Gesetzeskunde
Di06.11.1218.00 - 21.15  Uhr Versorgen, Verwerten gefangener Fische – Probeprüfung ( Test )
Di13.11.1218.00 - 21.15  Uhr Tierschutz in der Fischerei – Probeprüfung ( Test )


Eine Unterrichtstunde ist eine volle Stunde. Für die Zulassung zur staatlichen Fischerprüfung sind 30 Pflichtstunden erforderlich.
Prüfung 16.11.2012

Bitte bringen Sie am 20.10. 2012 wetterfeste Kleidung und soweit vorhanden eigenes Angelgerät mit.
Bernhard Fehlow  Tel. 07623 62706  oder Handy 01714414744
 


 

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